 | CATEGORIE |
|
 |
Bestseller |
 |
|
|
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
 |
Artikel 1. Definitionen
1.1
In diesen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgend genannten Begriffe
entsprechend der aufgeführten Bedeutung verwendet, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Verwender: der Nutzer der AGBs (Haengemattenclub.de)
- der Konsument: eine Vertragspartei, die eine natürliche Person ist und nicht im Namen eines Unternehmens oder gewerblich handeln.
- Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen Verwender und Konsument;
- der Konsumentenkauf: die Vereinbarung zum Kauf und Verkauf von beweglichem Gut, die zwischen einem gewerbetreibenden Verkäufer und dem Konsumenten, einer natürlichen Person, die nicht in Ausübung eines Gewerbes handelt, geschlossen wird.
Artikel 2. Allgemein
2.1
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen dem Verwender und dem Konsumenten, für das der Verwender diese Bedingungen für gültig erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich durch die Vertragsparteien davon abgewichen wird.
2.2
Die untenstehenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit dem Verwender, auch wenn bei der Erfüllung dritte Parteien mitwirken.
2.3
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Einzelvertrag geregelt sind.
(Siehe auch Erläuterungen Artikel 1)
Artikel 3. Angebote und Sonderangebote
3.1
Alle Angebote und Sonderangebote sind unverbindlich und werden schriftlich ausgefertigt, wenn der Verwender nicht aus praktischen, Dringlichkeits- oder anderen Gründen von einem schriftlichen Angebot absieht. Das Angebot bezieht sich auf ein Datum, welches darauf vermerkt sein muss.
3.2
Der Verwender ist nur an ein Angebot oder Sonderangebot gebunden, wenn dieses durch den Konsumenten innerhalb von 30 Tagen in Anspruch genommen wird, vorzugsweise schriftlich bestätigt. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich die Preise in einem Angebot inklusiv Mehrwertsteuer.
3.3
Der Verwender ist nicht an sein Angebot oder Sonderangebot gebunden, wenn der Konsument in zumutbarem und angemessenem Rahmen einen Druckfehler oder eine Abweichung vom allgemein üblichen Geschäftsgebaren hätte erkennen müssen.
3.4
Weicht die Bestellung in einzelnen Punkten vom Angebot ab, ist der Verwender nicht daran gebunden. Die Vereinbarung kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Verwenders zustande.
3.5
Bei Angabe eines Gesamtpreises über mehrere Einzelwaren ist der Verwender nicht verpflichtet, eine Einzelware zum entsprechenden Teilpreis zu liefern.
3.6
Angebote und Sonderangebote gelten nicht automatisch auch für Nachbestellungen.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 2)
Artikel 4. Vereinbarungsabschluss
4.1
Bestellt der Konsument fristgemäß laut Angebot des Verwenders erhält die Vereinbarung Gültigkeit.
Artikel 5. Lieferung
5.1
Wenn nicht anders vereinbart, wird ab Fabrik, Geschäft oder Lager des Verwenders geliefert.
5.2
Der Konsument ist verpflichtet, die gekauften Waren in dem Moment anzunehmen, indem sie ihm zur Verfügung stehen.
5.3
Verweigert der Konsument die Annahme oder die Mitwirkung an der Auslieferung, wird die zu liefernde Ware auf Risiko des Konsumenten eingelagert, nachdem der Verwender ihn darüber informiert hat. Die Kosten trägt in diesem Fall der Konsument.
5.4
Sind sich Verwender und Konsument über die Lieferung einig, wird die Ware kostenlos geliefert, wenn der Verwender dem Konsumenten die Bedingungen in der Vereinbarung mitgeteilt hat. Der Verwender behält sich das Recht vor, Versandkosten für die Lieferung gesondert zu berechnen.
5.5
Wenn Teillieferung vereinbart wurde, kann der Verwender die Auslieferung von Teilen, die zur nächsten Teillieferung gehören, zurückstellen, bis der Konsument den Empfang und die Qualität der vorhergehenden Teillieferung schriftlich bestätigt hat.
5.6
Wenn der Verwender zur Erfüllung der Vereinbarung Angaben des Konsumenten benötigt, beginnt die Lieferfrist nachdem der Konsument diese dem Verwender zur Verfügung gestellt hat.
5.7
Wenn der Verwender einen Liefertermin angegeben hat, deutet dieser den Lieferzeitraum an. Die angegebene Lieferzeit ist somit nicht der exakte Lieferzeitpunkt. Der Lieferzeitpunkt wird die geschätzte Lieferzeit jedoch nicht um mehr als eine Woche überschreiten, wenn nicht durch Höhere Gewalt beeinflusst. Bei Terminüberschreitung muss der Konsument den Verwender schriftlich darüber informieren.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 3)
Artikel 6. Gewährleistung
6.1
Der Verwender garantiert, dass die Ware den üblichen Normen und Anforderungen entspricht und keine Mängel aufweist.
6.2
Die unter 1. genannte Garantie gilt auch, wenn die Ware für den Gebrauch im Ausland bestimmt ist und der Konsument dies dem Verwender bei Vereinbarungsabschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.
6.3
Die unter 1. Genannte Garantie hat 24 Monate nach Lieferung Gültigkeit.
6.4
Der Verwender stellt dem Konsumenten eine schriftliche Garantieerklärung aus. Die Kaufbestätigung gilt als Nachweis bezüglich der Garantie.
6.5
Wenn die gelieferte Ware nicht der Garantie entspricht, wird der Verwender innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, nachdem er schriftlich durch den Konsumenten über den Mangel informiert worden ist, die Ware ersetzen oder reparieren. Bei Austausch ist der Konsument verpflichtet, die auszutauschende Ware an den Verwender zurückzusenden und in diesen in Besitz der Ware zu bringen.
6.6
Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel als Folge von fahrlässigem oder unsachgemäßem Gebrauch entstanden ist oder ohne schriftliches Einverständnis des Verwenders versucht wurde, Änderungen an der Ware vorzunehmen oder vorgenommen wurden oder die Ware zweckentfremdet wurde.
6.7
Wenn die Ware nicht mit der vereinbarten Ware übereinstimmt und diese Abweichung keine Ansprüche laut Produkthaftungsgesetz betrifft, haftet der Verwender nicht für Schäden und resultierende Folgeschäden.
6.8
Die in beschriebenen Gewährleistungsbedingungen, wovon die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Konsumenten unberührt bleiben, unterliegen den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Festlegungen der Vereinbarung bezüglich der Art und Beschaffenheit der an den Konsumenten verkauften und gelieferten Ware.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 4)
Artikel 7. Muster und Modelle
7.1
Wenn der Verwender dem Konsumenten ein Modell oder Muster zur Verfügung gestellt hat, dann muss der Verwender eine Übereinstimmung mit der Ware garantieren, es sei denn das Muster galt als Orientierungsvorlage.
Artikel 8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Der Verwender bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentümer der gelieferten Ware.
Artikel 9. Kontrolle, Reklamationen
9.1
Der Konsument muss die Lieferung angemessen zeitnah kontrollieren. Dabei muss der Konsument kontrollieren, ob die Qualität und die Quantität der Lieferung mit der Bestellung übereinstimmen und den üblichen im Handelsverkehr gebräuchlichen Normen entsprechen.
9.2
Eventuell sichtbare Mängel müssen dem Verwender innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Gleichzeitig muss ihm der Garantiebeweis und die mangelhafte Ware ausgehändigt werden, es sei denn, dies würde ein unzumutbares Erschwernis darstellen.
9.3
Ein nicht sichtbarer Mangel muss der Konsument innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung und innerhalb der Garantiefrist an den Verwender melden. Gleichzeitig muss ihm der Garantiebeweis und die mangelhafte Ware ausgehändigt werden, es sei denn, dies würde ein unzumutbares Erschwernis darstellen. Nach Ablauf der Garantiefrist ist der Verwender berechtigt, alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, inklusiv Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
9.4
Wenn fristgerecht reklamiert wird, bleibt der Konsument trotzdem verpflichtet, die gekaufte Ware abzunehmen und zu bezahlen. Will der Konsument die mangelhafte Ware zurückschicken, geschieht das nach schriftlicher Zustimmung des Verwenders und auf die von ihm angegebene Art und Weise.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 5)
Artikel 10. Risikoübergang
10.1
Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht im Moment der juristischen und/oder tatsächlichen Zustellung auf den Konsumenten oder von ihm bestimmte Dritte über.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 6)
Artikel 11. Preiserhöhung
11.1
Wenn der Verwender mit dem Konsumenten einen bestimmten Preis vereinbart, ist der Verwender nichtsdestotrotz berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn dieser ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
11.2
Wenn eine Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung vorgenommen wird, kann der Konsument die Vereinbarung schriftlich auflösen, ungeachtet des Prozentsatzes der Erhöhung, es sei denn die Preiserhöhung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung oder anderen Befugnis des Verwenders oder Lieferung muss mehr als 3 Monate nach Kaufabschluss stattfinden.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 7)
Artikel 12. Bezahlung
12.1
Wenn nicht anders vereinbart, wird bei Lieferung Netto und in bar bezahlt.
12.2
Wenn nicht bar bezahlt wird, muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum muss das in einer vom Verwender angegebenen Währung und Art und Weise geschehen.
12.3
Einwände gegen den Rechnungsbetrag heben die Zahlungspflicht nicht auf.
12.4
Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist der Konsument rechtlich in Zahlungsverzug; der Konsument muss ab Zahlungsverzug 1% Zinsen pro Monat auf den ausstehenden Betrag zahlen, es sei denn der gesetzliche Zinssatz liegt höher, in welchem Fall der gesetzliche Zinssatz gilt.
12.5
Im Falle von Konkurs, Zwangsverwaltung oder Vormundschaft sind die Forderungen des Verwenders und die Verpflichtungen des Konsumenten gegenüber dem Verwender unmittelbar einforderbar.
12.6
Der Verwender hat das Recht die erfolgte Bezahlung in Raten auszusetzen, in erster Linie, um Kosten zu vermindern, in Folge um die anfallenden Zinsen zu vermindern und schlussendlich zur Verminderung des Hauptbetrages und der laufenden Zinsen. Der Verwender kann, ohne dadurch in Versäumnis zu geraten, ein Zahlungsangebot verweigern, in welchem der Konsument andere Zahlungsmodalitäten beabsichtigt. Der Verwender kann die vollständige Zahlung des Hauptbetrages weigern, wenn dabei nicht auch die angefallenen und laufenden Zinsen gezahlt werden.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 8)
Artikel 13. Aussetzung und Auflösung
13.1
Der Verwender ist berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder die Vereinbarung zu lösen, wenn
- der Konsument den Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht oder nur teilweise nachkommt.
- nach Abschluss der Vereinbarung der Verwender über Umstände in Kenntnis gesetzt wird, die begründete Zweifel daran aufkommen lassen, dass der Konsument seinen Verpflichtungen nachkommen wird. Wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Konsument seinen Verpflichtungen schlecht, nur teilweise oder gar nicht nachkommt, ist die Aussetzung nur dann zulässig wenn die Unzulänglichkeit sie auch rechtfertigt.
- der Konsument bei Abschluss der Vereinbarung eine Sicherheit für die Forderung bieten muss und diese Sicherheit ausbleibt oder ungenügend ist.
13.2
Weiterhin ist der Verwender berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, unter Umständen, die eine angemessene Erfüllung der Vereinbarung nicht erwarten lassen.
13.3
Wenn die Vereinbarung aufgelöst wird, sind die Forderungen des Verwenders an den Konsumenten unmittelbar beanspruchbar. Wenn der Verwender die Forderung aussetzt, behält er seinen Anspruch gemäß Gesetz und Vereinbarung.
13.4
Das Recht des Verwenders, Schadenersatz zu fordern, bleibt unberührt.
Artikel 14. Inkassokosten
14.1
Ist der Konsument zahlungsunfähig oder in Verzug, werden ihm alle angemessenen Kosten, die zum Einzug der Forderung notwendig sind, in Rechnung gestellt. Wenn der Konsument innerhalb der Frist in Verzug bleibt, verliert er eine Buße in Höhe von 15% des noch geschuldeten Betrages. Der Mindestbetrag ist €50,00.
14.2
Wenn dem Verwender höhere Kosten entstanden sind, die angemessen und notwendig waren, werden diese auch in Rechnung gestellt.
14.3
Eventuell entstandene angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
14.4
Der Konsument muss auf die entstandenen Inkassokosten Zinsen bezahlen.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 9)
Artikel 15. Ansprüche Dritter
15.1
Der Konsument schützt den Verwender vor Ansprüchen dritter bezüglich seiner Rechte auf intellektuelles Eigentum an den dem Konsumenten zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten, die bei Erfüllung der Vereinbarung genutzt werden.
15.2
Wenn der Konsument dem Verwender Informationsträger, elektronische Daten oder Software zur Verfügung stellt, garantiert dieser, dass dieselben frei von Viren und Defekten sind.
Artikel 16. Geistiges Eigentum und Urheberrecht
16.1
Unberührt von diesen Geschäftsbedingungen behält sich der Verwender alle Rechte bezüglich des Urheberrechts vor.
16.2
Der Konsument darf keine Änderungen an der Ware vornehmen, es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart.
16.3
Die im Rahmen der Vereinbarung eventuell übermittelten Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Filme, Software und andere Materialien oder (elektronische) Daten bleiben Eigentum des Verwenders, ungeachtet dessen, ob sie Dritten zu Verfügung gestellt wurden, es sei denn es wurde anders vereinbart.
16.4
Alle durch den Verwender zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Daten usw., sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Konsumenten bestimmt und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Verwenders vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn es die Art der Information nicht anders gebietet.
16.5
Der Verwender behält sich das Recht vor, die bei Erfüllung der Vereinbarung eventuell erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu gebrauchen, sofern keine vertraulichen Informationen Dritten zur Kenntnis gelangen.
Artikel 17. Haftung
17.1
Wenn die durch den Verwender gelieferten Waren mangelhaft sind, ist die Haftung des Verwenders gegenüber dem Konsumenten auf die unter „Gewährleistung“ beschriebenen Punkte beschränkt.
17.2
Wenn der Hersteller der mangelhaften Ware für die Folgeschäden haftet, beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf die Reparatur oder den Ersatz der Ware oder die Erstattung des Kaufpreises.
17.3
Unberührt vom oben genannten ist der Verwender nicht haftbar, wenn der Schaden durch Absicht, grobe Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln, unzweckmäßigen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.
17.4
Die in diese Bedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftbarkeit für direkten Schaden gelten nicht, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Verwenders oder dessen Mitarbeiter zustande gekommen ist.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 10)
Artikel 18. Höhere Gewalt
18.1
Die Parteien sind nicht an die Erfüllung ihrer Verpflichtung gebunden, wenn sie durch nicht verschuldete Umstände laut Gesetz und allgemein üblicher Auffassung daran gehindert wurden.
18.2
Unter Höherer Gewalt versteht man in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neben der gesetzlichen Definition, alle äußeren Einflüsse, vorhersehbar oder nicht, auf die der Verwender keinen Einfluss hat und die ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern. Darunter fallen auch Arbeitsstreiks in seinem Unternehmen.
18.3
Der Verwender hat auch das Recht sich auf Höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem er seinen Verpflichtungen nachkommen hätte müssen.
18.4
Die Parteien können während der Dauer der Höheren Gewalt die Verpflichtungen aus der Vereinbarung aussetzen. Wenn diese Periode länger als zwei Monate andauert, sind die Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne Verpflichtung zu Schadensersatz gegenüber der anderen Partei.
18.5
Wenn der Verwender bei Eintritt der Höheren Gewalt seinen Verpflichtungen schon teilweise nachgekommen ist oder hätte nachkommen können und dieser erfüllte Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Verwender berechtigt, diesen separat in Rechnung zu stellen. Der Konsument muss diese Rechnung als eigenständige Vereinbarung betrachten und begleichen.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 11)
Artikel 19. Gerichtsstand
19.1
Der Gerichtsstand ist der Standort des Verwenders, wenn nicht das Amtsgericht zuständig ist. Davon unberührt hat der Verwender das Recht, Rechtstreitigkeiten dem laut Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
19.2
Die Parteien sind gehalten, sich erst vor Gericht zu begeben, nachdem sie ihr Möglichstes zur außergerichtlichen Einigung gegeben haben.
(Siehe auch: Erläuterungen Artikel 12)
Artikel 20. Anzuwendendes Recht
20.1
In jeder Vereinbarung zwischen Verwender und Konsument kommt Niederländisches Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
20.2
Bei Auslegung des Inhaltes und des Wortlautes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der Niederländische Text entscheidend.
Artikel 21. Änderungen, Erläuterungen und Hinterlegung der Geschäftsbedingungen
21.1
Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Kamer van Koophandel in Tilburg hinterlegt.
21.2
Bei Auslegung des Inhaltes und des Wortlautes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der Niederländische Text entscheidend.
21.3
Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version, beziehungsweise die bei Zustandekommen der Vereinbarung gültige Version.
© 2011-2012
|
 |
|
|
|